Die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung) regelt für Betreiber von Solarien die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.
Die Neuregelungen verpflichten beispielsweise zur Einhaltung eines Grenzwertes, der die maximale Bestrahlungsstärke aller Solarien entsprechend europarechtlicher Vorgaben beschränkt. Auch die im Studio arbeitenden Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein.
Damit Sie sich umfassend informieren können, bieten wir Ihnen hier die UV-Schutz-Verordnung vom 20. Juli 2011 (BGBI. IS. 1412) zum downloaden an:
UV-Schutz-Verordnung im PDF Format
Quelle: www.gesetze-im-internet.de - in Zusammenarbeit mit der juris GmbH (www.juris.de)